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Die "gelegentliche" Arbeitnehmerüberlassung

zur Anwendung von § 1 III Nr. 2 a AÜG
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Verfasser: Evermann, Nils
Verfasserangabe: Nils Evermann
Jahr: 2018
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG) geändert und dabei in § 1 III Nr. 2a AÜG erstmals eine Regelung eingeführt, nach der eine Arbeitnehmerüberlassung weitgehend einschränkungslos möglich ist, wenn diese nur „gelegentlich“ erfolgt und der überlassene Arbeitnehmer nicht zu diesem Zweck eingestellt und beschäftigt wurde. Diese Regelung hat der Gesetzgeber auch im Zuge der Änderungen des AÜG im April 2017 unverändert fortbestehen lassen. Nicht geklärt ist nach wie vor die Frage, wann eine Arbeitnehmerüberlassung „gelegentlich“ erfolgt und wann diese Grenze überschritten wird?
(Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Evermann, Nils
Verfasserangabe: Nils Evermann
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 12, S. 751 - 755
Schlagwörter: Arbeitnehmerüberlassung
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