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Warum Arbeitgeber Beschäftigte zum Hinweisgeberschutzgesetz schulen sollten

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Verfasser: Fersch, Lena
Verfasserangabe: Lena Fersch
Jahr: 2024
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Am 17.12.2023 ist nun auch die Schonfrist für „kleinere“ Beschäftigungsgeber (d.h. Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Mitarbeitern) abgelaufen, eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu errichten. Während die grundlegenden Fragen, wie die interne Meldestelle aufgesetzt werden soll, wer diese betreut und welche Meldekanäle eingerichtet werden sollen, nun beantwortet sein sollten, sollte ein weiteres Thema nicht außer Acht gelassen werden: Die Schulung der Mitarbeiter. Denn eine gezielte Schulung der Belegschaft zu sämtlichen Fragen rund um das HinSchG ist ein wichtiger Baustein zur erfolgreichen Implementierung eines betrieblichen Hinweisgebersystems. Dies beugt nicht nur vermeidbaren Falschmeldungen vor, sondern schärft auch das Bewusstsein der Mitarbeiter, sich bevorzugt an die interne Meldestelle zu wenden – möglichst bevor kritische Informationen nach außen gegeben werden. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fersch, Lena
Verfasserangabe: Lena Fersch
Jahr: 2024
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 1, S. 5 - 7
Schlagwortketten:
Hinweisgeberschutzgesetz / Mitarbeiterschulung
Betrieb / Hinweisgebersystem
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss