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ChatGPT und Prüfungsrecht

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Verfasser: Birnbaum, Christian
Verfasserangabe: Christian Birnbaum
Jahr: 2023
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

„Künstliche Intelligenz“ (KI) wird immer „besser“, und der Chatbot „ChatGPT“ – eine Anwendung unter mehreren ähnlichen Anwendungen – kann Ausarbeitungen zu fachwissenschaftlichen Themen erstellen, die, jedenfalls vorderhand, nicht als Produkte automatisierter Datenverarbeitung erkennbar sind. Bildungseinrichtungen sind alarmiert und bei Prüfern und Prüfungsämtern herrscht Unsicherheit: Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt, wo sind die Grenzen? Wie können Täuschungen entdeckt, wie können sie nachgewiesen werden? Welcher Wert kann im Angesicht solcher technischen Entwicklungen Prüfungsleistungen überhaupt noch beigemessen werden? Ist das überkommene akademische Prüfungssystem, namentlich unter Einbeziehung häuslicher Arbeiten, an ein „natürliches Ende“ gelangt? Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Fragestellungen rund um Verwendung (unten I.) sowie Entdeckung und Nachweis (unten II.) des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Prüfungswesen und unternimmt einen Ausblick (unten III.) auf den möglichen künftigen Umgang mit dem Phänomen „KI“ im Prüfungsrecht. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Birnbaum, Christian
Verfasserangabe: Christian Birnbaum
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 15, S. 1127 - 1132
Schlagwortketten:
Prüfungsrecht / Künstliche Intelligenz / Chatbot / Textgestaltung
Künstliche Intelligenz / Prüfungssystem / Prüfungsrecht / Prüfungswesen
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss