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Das schulische Weisungsrecht

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Verfasser: Nolte, Gerald
Verfasserangabe: Gerald Nolte
Jahr: 2021
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Was darf die Schulleitung wem gegenüber anordnen? Und wofür ist der Schulträger zuständig? Der nachfolgende Beitrag beleuchtet wesentliche Aspekte.
Darum geht es
1. Entscheidungen, die den Kern des Arbeitsverhältnisses berühren, darf als Arbeitgeber nur der Schulträger treffen (arbeitsrechtliches Weisungsrecht).
2. Schulleiter:innen können als Vorgesetzte allen an der Schule tätigen Personen dienstliche Anordnungen erteilen (schulisches Weisungsrecht).
3. In schulischen Angelegenheiten hat das schulische Weisungsrecht Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen. (Quelle: Heft)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Nolte, Gerald
Verfasserangabe: Gerald Nolte
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 7-8, S. 37-39
Schlagwortketten:
Schule / Schulleitung / Weisungsrecht / Arbeitsrecht
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