Cover von Selbstbestimmung stärkung - rechtliche Betreuung verbessern wird in neuem Tab geöffnet

Selbstbestimmung stärkung - rechtliche Betreuung verbessern

zum Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
0 Bewertungen
Verfasser: Hajasch, Lydia
Verfasserangabe: Lydia Hajasch
Jahr: 2021
Rechtsdienst der Lebenshilfe
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Vor 30 Jahren, im September 1990, haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige beschlossen. Hiermit wurde ein erster wichtiger Schritt weg von der Entmündigung volljähriger Personen vollzogen und das Betreuungsrecht eingeführt. Die rechtliche Betreuung ist ein Institut der gerichtlichen Fürsorge für volljährige Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Nunmehr erfolgt die nächste tiefgreifende Reform. Die unter dem Vorsitz des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in den Jahren 2015 bis 2017 durchgeführten Untersuchungen zur "Qualität in der rechtlichen Betreuung" und zur "Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte , andere Hilfen" brachten Defizite im System der rechtlichen Betreuung, aber auch in dessen Vorfeld zu Tage. Danach ist das Gebot der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen i.S.d. Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im derzeit bestehenden System nicht durchgängig verwirklicht. Zum gleichen Ergebnis kam auch der Bericht der Ersten Staatenprüfung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Aufgrund dessen wurde im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode festgelegt, dass das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der beiden Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessert werden soll. Dem Gesetzgebungsverfahren war ein 1,5-jähriger Diskussionsprozess vorgeschaltet. Das nun beschlossene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts soll am 01.05.2023 in Kraft treten. (Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe)

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hajasch, Lydia
Verfasserangabe: Lydia Hajasch
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Rechtsdienst der Lebenshilfe
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 2, S. 57 - 64
Schlagwörter: Betreuungsorganisationsgesetz
Schlagwortketten:
Menschen mit Behinderung / Betreuungsrecht / Vormundschaft
Menschen mit Behinderung / Rechtliche Betreuung / Selbstbestimmung
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss