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Crowdwork

Faire Arbeit im Netz?
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Verfasser: Klebe, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Klebe
Jahr: 2016
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Weltweit entstehen neue Formen der Beschäftigung. Eine wichtige Rolle bei dieser Entwicklung spielt die sog. Plattformökonomie, die Arbeit über Internetplattformen vermittelt. Teil dieser Plattformökonomie ist Crowdwork, deren Geschäftsmodell wesentlich darauf basiert, dass die Beschäftigten Selbstständige sein sollen und keine Arbeitnehmerschutzrechte in Anspruch nehmen können. Die Arbeitsbedingungen bieten jedenfalls bei Mikrojobs nur schlechte Verdienstmöglichkeiten. Zudem gibt es Unsicherheiten bei der Bezahlung, unaufrichtige Zielformulierungen und Zeitvorgaben und Datenschutzprobleme. Mit schlechten Arbeitsbedingungen werden sowohl die Interessen anderer Crowdworker als auch von Stammbelegschaften berührt. Es besteht eine entspr. Dumpinggefahr. Weiter können Sozialversicherungssysteme betroffen sein, soweit soloselbstständige Crowdworker hiervon nicht erfasst werden. Die generelle Einordnung der Crowdworker als Selbstständige ist schon de lege lata zu hinterfragen: Je nach Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses können sie nach der Rspr. des BAG AN, arbeitnehmerähnliche Personen, in Heimarbeit Beschäftigte oder Selbstständige sein. Sollten sie selbstständig sein, ist zu diskutieren, ob der AN-Begriff gesetzlich zu erweitern ist bzw. AN-Schutzrechte auch auf Selbstständige anzuwenden und eine Pflichtmitgliedschaft in die Sozialversicherungssysteme mit einer hälftigen Beteiligung der Auftraggeber/Plattformen einzuführen ist. (Quelle: www.bund-verlag.de)
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klebe, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Klebe
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 7, S. 277 - 281
Schlagwörter: Crowdwork; Crowdworking
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