Cover von Europäische Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung und Mitbestimmung des Betriebsrats wird in neuem Tab geöffnet

Europäische Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung und Mitbestimmung des Betriebsrats

0 Bewertungen
Verfasser: Brors, Christiane
Verfasserangabe: Christiane Brors
Jahr: 2023
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wirklich überraschend ist es nicht, dass der Erste Senat in seinem Beschluss vom 13.9.2022 zu dem europarechtskonformen Ergebnis gekommen ist, dass die tägliche Arbeitszeit erfasst werden muss. Zwar stellt das BAG fest, dass der Betriebsrat kein Initiativrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zur Einführung (nur) einer elektronischen Zeiterfassung hat ("ob"). Jedoch besteht nach Ansicht des Gerichts vor dem europäischen Hintergrund zumindest ein Initiativrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG auf Ausgestaltung der grds. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ("wie"). Das ist ein Fortschritt. Anders als es in der Literatur schon vorgeschlagen wird, sollten Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf eine Reform des Arbeitszeitgesetzes warten. Nach der Entscheidung steht fest, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen müssen. Auch schon vor einer möglichen Reform des Arbeitszeitrechts drohen Bußgelder, falls die zuständigen Behörden die Pflicht durchsetzen wollen. (Quelle: Arbeit und Recht)

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Brors, Christiane
Verfasserangabe: Christiane Brors
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 5, S. 188 - 193
Schlagwortketten:
Arbeitszeiterfassung / Initativrecht / Betriebsrat / Rechtliche Aspekte
Arbeitgeber / Pflicht / Arbeitszeiterfassung
Suche nach dieser Beteiligten Person
Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss