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Arbeitnehmer ohne Datenschutz?

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Verfasser: Däubler, Wolfgang
Verfasserangabe: Wolfgang Däubler
Jahr: 2023
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das BAG hat sich in einer jüngeren Entscheidung dazu bekannt, dass Arbeitsgerichte auch solche Daten verwerten dürfen, die sich der Arbeitgeber in rechtswidriger Weise verschafft hat. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es um eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers gehe und diesem die Überwachung bekannt war. Auch sei eine Betriebsvereinbarung, die festlegt, dass durch Videokontrolle gewonnene Erkenntnisse im Prozess nicht zu verwerten seien, ohne Bedeutung, da nicht in das gerichtliche Verfahren eingegriffen werden könne. Die Entscheidungen ist rechtsdogmatisch nicht wirklich begründbar und erschwert Einigungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Sie fügt sich in eine Reihe weiterer BAG-Entscheidungen der jüngsten Vergangenheit ein, die die vorher bestehende Rechtsprechung gleichfalls "zurückdrehen". (Quelle: Arbeit und Recht)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Däubler, Wolfgang
Verfasserangabe: Wolfgang Däubler
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 11, S. 411 - 415
Schlagwortketten:
Videoüberwachung / Arbeitnehmer / Datenschutz / Rechtliche Aspekte
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss