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Sechs Jahre SGB II

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wagner-Oswald, Anke; Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [Grad-Verleihende Institution]
Verfasserangabe: vorgelegt von: Anke Wagner-Oswald ; Erstprüfer/in: Frau Ariadne Hofmeister, Zweitprüfer/in: Herr Prof. Dr. Volker Möntmann
Jahr: 2011
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe: Bachelorarbeiten
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Inhalt

Einleitung:
 
Das SGB II ist am 01.01.2005 in Kraft getreten. Aus der Sichtweise eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen war das SGB II in den ersten Jahren zunächst ein Buch mit sieben Siegeln. Aber nicht nur die Hilfebedürftigen hatten Verständnisprobleme mit der Rechtsmaterie. Die Mitarbeiter der Leistungsabteilungen der jeweiligen Träger mussten den Meilenstein SGB II ab 01.01.2005 auch erst einmal bewältigen. Gemäß der Devise „Learning by Doing“ sind innerhalb eines Kalenderjahres zahlreiche Bescheide (z.B. Bewilligungs-, Änderungs- oder Aufhebungsbescheide) vom Leistungsträger erlassen worden. Die vielen Bescheide führten teilweise zu immer größeren Verwirrungen, da die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die Inhalte der Bescheide nicht verstehen konnten.
 
Demgemäß hat sich seit der Einführung des SGB II eine enorme Widerspruchs- und Klageflut entwickelt.
 
Die Bescheide, die von den Leistungsträgern versandt wurden / werden, beinhalten stets eine Rechtsbelehrung. Der Kunde hat folglich bei jedem zugestellten Bescheid die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Die AA prüft nach Eingang des Widerspruchs in Bezug auf die Widerspruchsgründe den Leistungsanspruch. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Kunden mit einem Widerspruchsbescheid mitgeteilt. Der Widerspruchsbescheid enthält wiederrum wie alle übrigen Bescheide eine Rechtsbefehlbelehrung. Wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige mit der Entscheidung des Widerspruchssachbearbeiters nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit Klage beim Sozialgericht einzureichen.
 
Das Sozialgericht ist die erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeiten, die zweite ist die Berufungs- und Beschwerdeinstanz, das Landesozialgericht, und die dritte Instanz, die Revisions- und Rechtsbeschwerdeinstanz, ist das Bundessozialgericht. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts mit einer Verfassungsbeschwerde ist erst möglich, wenn die Sozialgerichtsbarkeiten ausgeschöpft worden sind.
 
Gerichtsentscheidungen der Sozialgerichtsbarkeiten „binden lediglich die beteiligten Parteien bei ihrer Rechtskraft, haben aber ansonsten nur Empfehlungscharakter“1. Der Empfehlungscharakter ist allerdings mit erheblichem Nachdruck verbunden, da „die Behörden annehmen müssen, dass in einem neuen Prozess die Gerichte ebenso judizieren². Die Wahrscheinlichkeit, dass dem so ist, ist groß, aber nicht sicher. Wenn die Rechtssprechung sich in der Zwischenzeit verändert, kann es ggf. zu einer anderen Urteilsentscheidung kommen.
 
Die Gerichtsentscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit können durch Aufnahme ins Gesetz oder durch Übernahme in die Durchführungsanweisungen einer Behörde Bindungscharakter erhalten. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für alle Behörden und Gerichte gemäß § 31 BVerfGG binden.
 
 
Fußnoten:
1: Albrecht Brühl, Albert Hofmann, 2010, Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit für die Anwendung des Sozialgesetzbuch SGB II (SGB II), Einführung, S. 8
2: Albrecht Brühl, Albert Hofmann, 2010, Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit für die Anwendung des Sozialgesetzbuch II (SGB II), Einführung, S. 8
 

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Details

Verfasserangabe: vorgelegt von: Anke Wagner-Oswald ; Erstprüfer/in: Frau Ariadne Hofmeister, Zweitprüfer/in: Herr Prof. Dr. Volker Möntmann
Jahr: 2011
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 02.06.04
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Beschreibung: 97 Bl.
Schlagwörter: Arbeitslose; Leistungsgewährung; Sozialgesetzbuch II
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Hofmeister, Ariadne [AkademischeR BetreuerIn]; Möntmann, Volker [AkademischeR BetreuerIn]
Sprache: Deutsch
Fußnote: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2011
Mediengruppe: Bachelorarbeiten