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Corona-Maßnahmen in Herbst und Winter 2021/22 nach Ende der „epidemischen Lage“

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Verfasser: Kießling, Andrea
Verfasserangabe: Andrea Kießling
Jahr: 2021
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Durch Gesetz vom 22.11.2021 (BGBl. 2021 I BGBL Jahr 2021 I Seite 4906) änderte der Gesetzgeber in einem viel beachteten Gesetzgebungsverfahren § IFSG § 28a IfSG und damit die zentrale Norm der Epidemiebekämpfung. Diese Änderung stand im Zusammenhang damit, dass der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite – eine Voraussetzung für das Tätigwerden der Länder nach § IFSG § 28a IFSG § 28A Absatz I IfSG – Ende November auslaufen lassen wollte. Der Beitrag ordnet die politischen und juristischen Hintergründe des Gesetzgebungsverfahrens ein und stellt die neuen Handlungsmöglichkeiten der Länder nach § IFSG § 28a IFSG § 28A Absatz VII–IFSG § 28A Absatz IX IfSG sowie neue, gem. § IFSG § 28b IfSG bundesweit unmittelbar geltende Maßnahmen kritisch dar. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kießling, Andrea
Verfasserangabe: Andrea Kießling
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 24, S. 1801-1808
Schlagwörter: 3G-Status; Freedom Day; Homeoffice; Lockdown
Schlagwortketten:
Deutschland / COVID-19 / Maßnahmen / Ende / Epidemische Lage
Corona-Pandemie / Epidemie / Bekämpfung / Gesetzgebung
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