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Arbeit im Rentenalter - Flexicurity durch kleine Schritte oder Paradigmenwechsel?
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Verfasserangabe:
Axel Groeger
Jahr:
2015
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Zahlreiche Vereinbarungen unterschiedlicher Art sehen vor, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen eines bestimmten Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, in älteren Vereinbarungen jedoch oft noch mit dem 65. Lebensjahr, endet. Faktisch war es bislang eine seltene Ausnahme, dass Arbeitnehmer über diese Grenze hinaus im Rentenalter weiterbeschäftigt wurden, unter anderem weil dies für Arbeitgeber mit Risiken behaftet war. Dies wollte die große Koalition mit dem durch das RV-Leistungverbesserungsgesetz am 1.7.2014 in Kraft getretenen §41 Satz 3 SGB VI ändern. Auch danach stellen sich zwei Grundfragen, wenn auch in neuem Lichte: wie rechtsicher sind bestehende Vereinbarungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen eines bestimmten Alters? Und wie können Vereinbarungen über eine befristete Weiterarbeit über die Regelsaltersgrenze hinaus rechtssicher gestaltet werden? Beiden Fragen geht der folgende Beitrag unter Berücksichtigung ausgewählter tarifvertraglicher Regelungen, insbesondere für den öffentlichen Dienst. (Quelle: ZTR)
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Axel Groeger
Jahr:
2015
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 3, S. 115 - 122
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