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Eltern oder Kind?

Wer hat Anspruch auf eine Kindergrundsicherung?
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Verfasser: Schwengers, Clarita
Verfasserangabe: Clarita Schwengers
Jahr: 2023
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Zentral ist die Frage, wem dieser Anspruch auf Kindergrundsicherung künftig zustehen soll. Dies ist bei den zu ersetzenden Leistungen bislang unterschiedlich geregelt: Während die Kinder selbst nach dem SGB II und SGB XII einen Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalts haben, stehen das Kindergeld und der Kinderzuschlag den Eltern zu. Die bisher vorliegenden Konzepte einer Kindergrundsicherung3 sehen einhellig eine Anspruchsinhaberschaft des Kindes vor. Demgegenüber geht das BMFSFJ von einer Anspruchsinhaberschaft der Eltern aus, verbunden mit dem Ziel, dass kein Kind mehr im SGB II verbleiben soll.
 
Die Frage nach der Anspruchsinhaberschaft ist nicht nur theoretischer Natur. Zwar sind Kinder immer Teil ihres Familienverbundes und das Geld wird bis zu einem gewissen Alter von den Eltern verwaltet. Jedoch impliziert die Ausgestaltung der Anspruchsinhaberschaft verfassungsrechtliche, steuerrechtliche, sozialrechtliche und europarechtliche Fragen, die Folgen für die Leistungsberechtigten und das Ausgabevolumen haben.
(Quelle: beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schwengers, Clarita
Verfasserangabe: Clarita Schwengers
Jahr: 2023
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Beschreibung: H. 3, S. 99 - 102
Schlagwörter: Existenzminimum
Schlagwortketten:
Lebensunterhalt / Grundsicherung / Kinder / Anspruch
Familie / Kinder / Sozialleistung
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss