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Leistungsentgelt für Bundesbeschäftigte

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Verfasser: Roggenkamp, Günter
Verfasserangabe: Günter Roggenkamp
Jahr: 2007
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Tarifvertragsparteien haben sich im September 2005 darauf verständigt, für den Bereich des Bundes einen gesonderten Tarifvertrag zum Leistungsentgelt nach §18 TVöD zu vereinbaren. Nach 25 Verhandlungsrunden wurde der Tarifvertrag im September 2006 unterzeichnet. Die Inhalte konkretisieren sowohl die Methoden der Leistungsfeststellung (Zielvereinbarungen und/oder systematische Leistungsbewertung) als auch die möglichen Bewertungsverfahren. Anders als für den Bereich der Kommunen werden den Personalräten konkrete inhaltliche Vorgaben gemacht, von denen sie nur in Einzelfällen abrücken können. Dennoch müssen viele Details des Verfahrens und der Leistungsfeststellungsinstrumente in Dienstvereinbarungen festgeschrieben werden.
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Roggenkamp, Günter
Verfasserangabe: Günter Roggenkamp
Jahr: 2007
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 1, S. 17-20
Schlagwörter: Tarifrecht
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