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Die AÜG-Reform

Neuregelugen zur Diskriminierung und zum funktionswidrigen Einsatz von Leiharbeiter
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Verfasser: Ulber, Jürgen
Verfasserangabe: Jürgen Ulber
Jahr: 2017
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit Wirkung v. 1.4.2017 ist das Gesetz zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze in Kraft getreten. Mit der Neuregelung wird zwar die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt; die dauerhafte Besetzung eines Stammarbeitsplatzes mit Leih-AN wird jedoch gesetzlich zugelassen. Weiterhin enthält die Regelung Abweichungsbefugnisse der Tarifvertrags- und Betriebsparteien im Hinblick auf die Überlassungshöchstdauer und den Grundsatz, dass Leih-AN mit vergleichbaren AN im Entleiherbetrieb gleich zu behandeln sind. Schließlich werden Befreiungstatbestände von den Bestimmungen des AÜG um die Tatbestände der Personalgestellung erweitert. Gegen das Gesetz bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Außerdem verstößt das Gesetz in weiten Teilen gegen die Richtlinie zur Leiharbeit. Es bleibt zu hoffen, dass dem EuGH bald die Möglichkeit gegeben wird, die Verstöße gegen das Unionsrecht festzustellen. (Quele: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Ulber, Jürgen
Verfasserangabe: Jürgen Ulber
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 6, S. 238 - 241
Schlagwörter: Leiharbeit; Leiharbeitnehmer; Leiharbeitsverhältnis
Schlagwortketten:
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz / Reform
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