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Einstellungen nur mit Personalrat

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Verfasser: Baunack, Sebastian
Verfasserangabe: Sebastian Baunack
Jahr: 2021
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Personalrat hat bei der Einstellung mitzubestimmen. Was das bedeutet, zeigt dieser Beitrag.
 
Darum geht es.
1. Einstellungen sind mitbestimmungspflichtig.
2. Widerspricht der Personalrat, muss er den Widerspruch auf die richtigen Gründe stützen.
3. Auswahl- und Vorstellungsgespräche sind nach dme BPersVG mitbestimmungsfrei. (Quelle: Heft)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Baunack, Sebastian
Verfasserangabe: Sebastian Baunack
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 3, S. 8-12 : Ill., Tab.
Schlagwortketten:
Unternehmen / Personalrat / Einstellung / Auswahlverfahren
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