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Das Bundesverfassungsgericht und die sachgrundlose Befristung

Kritik und Konsequenzen
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Verfasser: Lakies, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Lakies
Jahr: 2018
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Bekanntlich ist nach geltendem Recht die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren und bis zu dieser Gesamtdauer die dreimalige Verlängerung zulässig (§ 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG). Das ist allerdings nicht zulässig, "wenn mit demselben AG bereits zuvor ein befr. oder unbefr. Arbeitsverhältnis bestanden hat" (§ 14 Abs. 2 S. TzBfG). Mit Urt. v. 6.4.2011 hatte das BAG überraschend entschieden, dass eine sachgrundlose Befristung zulässig sei, wenn eine frühere Beschäftigung mehr als 3 Jahre zurückliege. Erwartungsgemäß hat das BVerfG mit Beschl. vom 6.6.2018 diese Rspr. als unzulässige richterliche Rechtsfortbildung und damit als verfassungswidrig verworfen. Ferner hat das BVerfG - auf Vorlage des ArbG Braunschweig - einige grds. Ausführungen zur sachgrundlosen Befristung gemacht. Diese werden einer krit. Prüfung unterzogen und die (möglichen) Konsequenzen für den Gesetzgeber dargestellt. (Quelle: Heft)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Lakies, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Lakies
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 11, S. 500-508
Schlagwortketten:
Arbeitnehmer / Befristete Beschäftigung / Befristeter Arbeitsvertrag / Befristetes Arbeitsverhältnis / Teilzeit- und Befristungsgesetz / Rechtsgrundlagen
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