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Arbeitszeitkonten

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Verfasser: Wirlitsch, Michael D.; Worch, Alexandra
Verfasserangabe: Michael D. Wirlitsch ; Alexandra Worch
Jahr: 2021
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Viele Behörden führen Arbeitszeitkonten. Arbeitgeber haben damit die Möglichkeit, flexibel auf entsprechenden Personalbedarf zu reagieren – auch in der Corona-Krise. Dabei ist einiges zu beachten.
Darum geht es:
1. Arbeitszeitkonten sind möglich, wenn eine rechtliche Grundlage besteht (z.B. Tarifvertrag, Dienstvereinbarung.
2. Zeitkonten dokumentieren Plus- und Minusstunden.
3. Krankheiten und Feiertage sind mit der Soll-Arbeitszeit zu belegen, nicht als Minusstunden. (Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wirlitsch, Michael D.; Worch, Alexandra
Verfasserangabe: Michael D. Wirlitsch ; Alexandra Worch
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 5, S. 36 - 38 : Ill.
Schlagwörter: Flexible Arbeitszeit
Schlagwortketten:
Arbeitszeiterfassung / Arbeitszeitkonto / Arbeitszeit / Flexibilisierung
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