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Arbeitsentgelt in der Unternehmensinsolvenz - Überblick und ausgewählte Themen
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Verfasserangabe:
Andrej Wroblewski
Jahr:
2015
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Klagen wegen Arbeitsentgelt sind häufig vertreten vor dem Arbeitsgericht. Kommt eine Insolvenz hinzu, so wird dieses meist recht überschaubare Gebiet oft zum unbekannten Land. Wichtig ist zu wissen, dass das Arbeitsrecht und damit das Arbeitsverhältnis auch bleibt. Allerdings gilt es zu unterscheiden: Wurden Forderungen vor der Insolvenz begründet, so sind sie Insolvenzforderungen. Wurden sie danach begründet, so sind sie Masseforderungen und gesondert zu verfolgen. Dabei kommt es nicht auf die Fälligkeit, sondern auf deren Entstehung an. Natürlich sollte die Möglichkeit des Insolvenzgelds
nicht außer Acht gelassen werden. Vermögensrechtliche Insolvenzforderungen
sind dann beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden, bevor Klage erhoben wird. Alle anderen Ansprüche wie etwa auf Zeugnis unterliegen nicht dieser Regelung und können direkt geltend gemacht werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei
einem rechtskräftig bestätigten Plan eine besondere kurze Verjährung
gilt. Die Insolvenz unterbricht u.U. die Verfahren vor den Gerichten.Als Prozessvertreter sollte man einen Blick auf eine mögliche Insolvenzverwalterhaftung haben. (Quelle: www.arbeitundrecht.eu)
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Verfasserangabe:
Andrej Wroblewski
Jahr:
2015
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Beschreibung:
H. 6, S. 210-216
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