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Soziale Gleichheit - ein Anliegen für Verfassungen? Zehn Thesen aus der Sicht der Rechtswissenschaft

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Verfasser: Davy, Ulrike
Verfasserangabe: Ulrike Davy
Jahr: 2010
Zeitschrift für Sozialreform
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Westlich geprägte Verfassungen verbürgen grundsätzlich keine soziale Gleichheit. Das gilt für die Ordnung des Grundgesetzes, für die europäische Verfassungsordnung und das universelle Völkerrecht. Bestimmte Ausprägungen sozialer Ungleichheit werden gleichwohl auf allen Ebenen als "Rechtsproblem" thematisierbar. Die rechtlichen Ansatzpunkte und die Rigidität der staatlichen Verpflichtungen unterscheiden sich freilich beträchtlich. Unter dem Grundgesetz ist soziale Ungleichheit u.a. dann problematisch, wenn der Staat es "evident" unterlässt, das Existenzminimum sicherzustellen. Das europäische Verfasssungsrecht reduziert soziale Ungleichheit insbesondere durch eine konsequente Öffnung der Sozialleistungen für Arbeitskräfte aus anderen Migliedstaaten. Das universelle Völkerrecht begründet - immer noch etwas vorsichtig - Verantwortlichkeiten der reichen Staaten gegenüber armen Staaten.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Davy, Ulrike
Verfasserangabe: Ulrike Davy
Jahr: 2010
Übergeordnetes Werk: Zeitschrift für Sozialreform
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Beschreibung: Nr. 3, S. 295 - 318
Schlagwörter: Sozialpolitik
Schlagwortketten:
Deutschland / Sozialstaat / Soziale Gleichheit
Europa / Soziale Gleichheit
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