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Werden und Wandel des Sozialrechts im Sozialstaat

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Verfasser: Steiner, Udo
Verfasserangabe: Udo Steiner
Jahr: 2019
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der parlamentarische Gesetzgeber ist Herr im Haus des deutschen Sozialrechts. Die Verfassungsgerichtsbarkeit hat seine großen konzeptionellen Entscheidungen bestätigt, ihm wichtige Instrumente der praktischen Sozialgesetzgebung zugestanden, seine Bundeszuständigkeiten im Wesentlichen bestätigt, dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes den Auftrag an ihn zur kraftvollen Sozialgestaltung entnommen und die damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte überwiegend verfassungsrechtlich gebilligt. Ein Verschlechterungsverbot hat es dem Sozialstaat als Sozialleistungsstaat nicht auferlegt. Soziale Gerechtigkeit ist ein Leitbild ohne Leitkraft. Sozialgesetzgebung ist primär politische Abwägung. Deutschland ist Sozialstaat an vorderster Stelle durch seine Sozialgerichtsbarkeit. Die Sozialrechtswissenschaft ist – neben dem Gesetzgeber und den Sozialgerichten – die dritte Kraft des Sozialrechts. (Quelle: www.beck-online.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Steiner, Udo
Verfasserangabe: Udo Steiner
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 1, S. [1] - 5
Schlagwortketten:
Sozialstaat / Sozialrecht / Wandel
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