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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Arbeitsrecht

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Verfasser: Müller, Stefan
Verfasserangabe: Stefan Müller
Jahr: 2022
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Am 10.12.2021 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Nach § 20a I IfSG müssen Personen, die in den dort genannten Einrichtungen bzw. Unternehmen des Gesundheits- und Pflegebereichs tätig sind, bis zum 15.3.2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht gegen das SARCS-CoV-2-Virus geimpft werden können. Der Beitrag behandelt ausgewählte Fragestellungen, die sich aus dieser sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht ergeben können. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Müller, Stefan
Verfasserangabe: Stefan Müller
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 3, S. [55] - 59
Schlagwortketten:
Corona-Pandemie / Impfpflicht / Pflegesektor / Gesundheitssektor
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