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Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

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Verfasserangabe: begr. von Thomas Dieterich ; Peter Hanau ; Günter Schaub. Hrsg.: Rudi Müller-Glöge ..
Jahr: 2015
Verlag: München, Beck
Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare; 51
Mediengruppe: Bücher

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Inhalt

Zur Neuauflage: Wie in jedem Jahr werten die Kommentatoren des Erfurter Kommentars die Bandbreite neuester Rechtsprechung und Literatur aus und schaffen damit die Arbeitsgrundlage für eine Vielzahl arbeitsrechtlich relevanter Themen und Gesetze. Mit dieser Neuauflage geht der Erfurter Kommentar noch darüber hinaus und berücksichtigt in seiner Kommentierung bereits heute das Tarifautonomiestärkungsgesetz, ein Artikelgesetz, das u.a. das Mindestlohngesetz enthält. Das sind insbesondere:Im Tarifvertragsgesetz wurde die Allgemeinverbindlichkeitserklärung als Instrument zur Stützung der tariflichen Ordnung erleichtert. Das starre 50 Prozent-Quorum wurde gestrichen. An seine Stelle tritt ein konkretisiertes öffentliches Interesse. Der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, dh. die Möglichkeit der Erstreckung von Tarifverträgen durch Rechtsverordnung, wird über den vorhandenen Katalog hinaus auf alle Branchen erweitert. Durch das neue Mindestlohngesetz wird zum 1. Januar 2015 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein allgemeiner Mindestlohn als Bruttostundenlohn von 8,50 Euro eingeführt. Ausnahmeregelungen gelten lediglich für bestimmte Praktika, die nicht unter § 26 des BBiG fallen, und Zeitungszusteller. Das Arbeitsgerichtsgesetz wird dahingehend geändert, dass es künftig ausschließlich für die Überprüfung einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach dem Tarifvertragsgesetz sowie einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a des AEntG oder § 3a des AÜG zuständig ist. Das soll zu einer erhöhten Rechtssicherheit führen. Darüber hinaus erfolgen Anpassungen des Beschlussverfahrens. Darüber hinaus finden sich Änderungen im Nachweisgesetz sowie dem Sozialversicherungsrecht, wohingegen das Mindestarbeitsbedingungengesetz wegen fehlender künftiger praktischer Relevanz aufgehoben wird.
Wesentliche Änderungen hat aber auch die Gesetzliche Rentenversicherung des SGB VI durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz erfahren, wonach u.a. besonders langjährig Versicherte besser gestellt (Stichwort: Rente mit 63), die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert und die Kindererziehungszeit für Geburten vor 1992 ausgeweitet wurden (Stichwort: Mütterrente). Doch auch höchstrichterliche und europäische Rechtsprechung lieferten ausreichenden Änderungsbedarf, u.a. durch die Bollacke-EuGH-Entscheidung im Urlaubsrecht. Darüber hinausgehende Änderungen der im Erfurter Kommentar behandelten Normen wurden auf dem Stand 1. September 2014 berücksichtigt. (Quelle: www.lehmanns.de)

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Details

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Verfasserangabe: begr. von Thomas Dieterich ; Peter Hanau ; Günter Schaub. Hrsg.: Rudi Müller-Glöge ..
Jahr: 2015
Verlag: München, Beck
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 02.13.01
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ISBN: 978-3-406-66728-2
2. ISBN: 3-406-66728-7
Beschreibung: 15., neu bearb. Aufl., XLIII, 2976 S.
Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare; 51
Schlagwortketten:
Deutschland / Arbeitsrecht / Kommentar
Fußnote: Literaturangaben
Mediengruppe: Bücher