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Behördliche Datenschutzbeauftragte und personeller Geheimschutz nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz

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Verfasser: Franck, Lorenz
Verfasserangabe: Lorenz Franck
Jahr: 2021
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die behördliche Eigenkontrolle im Hinblick auf den Datenschutz erfolgt durch entsprechend benannte Datenschutzbeauftragte. Für Datenverarbeitungen im Anwendungsbereich von Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Richtlinie für Justiz und Inneres (JI-RL) sind deren Aufgaben und Rechtsstellung eingehend beschrieben. Die unionsrechtsfreie Sphäre wird demgegenüber eher stiefmütterlich behandelt. Gerade im Geheimschutzrecht ergeben sich einige Besonderheiten, welche bei der Datenschutzberatung und -kontrolle zu berücksichtigen sind. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Franck, Lorenz
Verfasserangabe: Lorenz Franck
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 7, S. 430 - 436
Schlagwortketten:
Behörde / Datenschutz / Datenschutzbeauftragter
Datenschutz / Datenschutzbeauftragter / Geheimschutzrecht
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