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Arbeitsrechtliche Folgen fehlender Covid-Schutzimpfung in Einrichtungen des Gesundheitswesens

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Verfasser: Stöbe, Roland
Verfasserangabe: Roland Stöbe
Jahr: 2022
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Seit dem 16.3.2022 greift die sog. »Einrichtungsbezogene Impfpflicht« im Gesundheitswesen. Wenn AG ankündigen, nicht immunisierte Beschäftigte ab dem 16.3. 2022 oder früher ohne Bezüge freizustellen oder zu kündigen, stellen sich vielfältige arbeitsrechtliche Fragen.
 
In der Presse war vielfach zu lesen, dass AG im Gesundheitswesen, statt zur Kündigung zu greifen, ihren nicht immunisierten AN androhten, sie ab dem 16.3.2022 freizustellen und ihnen die Entgeltzahlung vorzuenthalten. Manche AG kündigen eine Kombination von Kündigung und Freistellung an. Wie solche Konstellationen arbeitsrechtlich zu bewerten wären, soll Gegenstand dieser Untersuchung sein. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Stöbe, Roland
Verfasserangabe: Roland Stöbe
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 4, S. 159 - 161
Schlagwörter: Infektionsschutzgesetz
Schlagwortketten:
COVID-19 / Schutzimpfung / Einrichtungsbezogene Impfpflicht / Arbeitsrecht
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