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Betriebsuntersagung durch COVID-19-Rechtsverordnungen

Eigentumseingriff und Entschädigung
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Verfasser: Antweiler, Clemens
Verfasserangabe: Clemens Antweiler
Jahr: 2020
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit zahlreichen hoheitlichen Maßnahmen soll die Entwicklung der Coronavirus-Infektionen so gesteuert werden, dass für die Behandlung der schwer an Covid-19 Erkrankten jederzeit ausreichende Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern zur Verfügung stehen (I.). Besonders einschneidenden Charakter haben die in den Rechtsverordnungen der Länder geregelten Betriebsuntersagungen (II.). Sie greifen in das grundrechtlich geschützte Eigentum der jeweiligen Betriebsinhaber ein (III.). Dabei handelt es sich um Inhalts- und Schrankenbestimmungen gem. Art. GG Artikel 14 GG Artikel 14 Absatz I 2 GG (IV.). Eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dafür fehlt; außerdem ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt (V.). Auf die Länder werden daher Entschädigungsforderungen zukommen (VI.). (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Antweiler, Clemens
Verfasserangabe: Clemens Antweiler
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 9, S. 584 - 589
Schlagwortketten:
COVID-19 / Infektionsschutz / Versorgung
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