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Beitragsrechtliche Folgen der verdeckten Überlassung von Scheinselbstständigen

Teil 1
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Verfasser: Lanzinner, Denis; Nath, Raffael
Verfasserangabe: Denis Lanzinner ; Raffael Nath
Jahr: 2015
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Bekämpfung des sogenannten „Missbrauchs von Werkverträgen“ steht derzeit weit oben auf der politischen Agenda. zur Fussnote 1 Die Bundesregierung legte sie als eines ihrer zentralen Themen im Koalitionsvertrag fest. zur Fussnote 2 Hintergrund ist die in der Praxis häufig anzutreffende formale Handhabung einer Rechtsbeziehung als Werkvertrag, obwohl es sich nach deren tatsächlicher Durchführung um einen anderen Vertragstypus handelt. Die Politik sieht erheblichen Handlungsbedarf bei der Bekämpfung der Fälle, in denen mit einer formal falschen Handhabung Arbeitnehmerschutzrechte vermieden bzw. Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten werden sollen: verdeckte Arbeitnehmerüberlassung mit sogenannten Scheinwerkverträgen sowie Scheinselbständigkeit.
 
In der Praxis treten zudem vermehrt Konstellationen auf, die eine Kombination dieser beiden „Scheingeschäfte“ zur Fussnote 3 vermuten lassen. Anstatt unmittelbar einen freien Mitarbeiter unter Vertrag zu nehmen und diesen zu bezahlen, greifen Unternehmen auf ein Drei-Personen-Verhältnis zurück. Zwar verrichtet der freie Mitarbeiter letztendlich seine Tätigkeit weiterhin bei dem (Einsatz-)Unternehmen. Die vertragliche Beziehung – zumeist als Werk- oder Dienstvertrag bezeichnet – wird aber zwischen dem Einsatzunternehmen und einem weiteren (Dienstleistungs-)Unternehmen geschlossen. Dieses wiederrum schließt mit dem freien Mitarbeiter einen Werk- oder Dienstvertrag ab und lässt die gegenüber dem Einsatzunternehmen übernommenen vertraglichen Verpflichtungen durch den freien Mitarbeiter ausführen. Auch die Zahlungen fließen zunächst vom Einsatzunternehmen an das Dienstleistungsunternehmen. Das Dienstleistungsunternehmen reicht dann das Geld unter Abzügen an den freien Mitarbeiter weiter. Beiträge zur Sozialversicherung werden in diesen Konstellationen nicht abgeführt. Derartige Vertragsbeziehungen finden sich beispielsweise in der Logistikbranche, im EDV-/IT-Bereich oder bei sogenannten Interim-Managern.
 
Eine einheitliche Bezeichnung der hier genannten Drei-Personen-Verhältnisse gibt es bislang noch nicht. Die sich in diesem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen werden teilweise unter den Stichworten „Contracting“ zur Fussnote 4, „Subunternehmerkette“ zur Fussnote 5, „Interim Management im holländischen Modell“ zur Fussnote 6 oder „Verschaffung selbständiger Dienste“ zur Fussnote 7 behandelt. Entsprechend werden auch die Beteiligen unterschiedlich benannt.
 
Zur besseren Übersicht wird im Folgenden der (vermeintlich) freie Mitarbeiter „Fachkraft“, dessen Vertragspartner „Vermittler“ und das Unternehmen, bei dem die Fachkraft tatsächlich ihre Tätigkeiten ausführt „Einsatzunternehmen“ genannt. In der Terminologie der Arbeitnehmerüberlassung würde das Einsatzunternehmen als „Entleiher“, der Vermittler als „Verleiher“ und die Fachkraft als „Leiharbeitnehmer“ bezeichnet.
 
Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich bergen diese Rechtsbeziehungen Risiken, insbesondere wenn nach deren tatsächlicher Durchführung die Fachkraft im Betrieb des Einsatzunternehmens eingegliedert ist. Dabei drohen je nach Dauer der Erwerbsbeziehungen und der vereinbarten Honorarhöhe mitunter existenzgefährdende Beitragsnachforderungen der Sozialkassen.
 
Weitgehend ungeklärt sind allerdings die Voraussetzungen der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsschuld und -haftung in den beschriebenen Dreiecksfällen. Als mögliche Beitragsschuldner kommen sowohl das Einsatzunternehmen als auch der Vermittler oder beide (entweder gesamtschuldnerisch oder einer nur subsidiär) in Betracht. Dies hängt entscheidend von der Qualifizierung der Rechtsbeziehung ab, wie sie sich anhand ihrer tatsächlichen Durchführung darstellt. (Quelle: www.beck-online.de)
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Lanzinner, Denis; Nath, Raffael
Verfasserangabe: Denis Lanzinner ; Raffael Nath
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 6, S. 210 - 214
Schlagwörter: Scheinselbstständigkeit; Werkvertrag
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