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Die Probleme der Berufskrankheiten gelöst?

zur Reform des Rechts der Berufskrankheiten durch das 7. SGB IV-Änderungsgesetz
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Verfasser: Kranig, Andreas
Verfasserangabe: Andreas Kranig
Jahr: 2021
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Seit Jahrzehnten werden Reformen des Rechts der Berufskrankheiten (BKen) gefordert. Nun ist es soweit: Seit 1.1.2021 gelten Änderungen im BK-Recht. Sie sind im 7. SGB IV-ÄndG vom 12.6.2020 (BGBl. I S. 1240) enthalten. Es handelt sich um die wichtigste Reform der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) seit einigen Jahren, die neben den BKen ua den Kreis der versicherten Personen, den Jahresarbeitsverdienst, die Zuständigkeit, die Einführung einer Unternehmernummer und die Schließung des Dienstordnungsrechts betrifft (s. den Überblick bei Römer/Keller, SGb 2020, 651). Dieser Beitrag behandelt nur die Änderungen im BK-Recht (s. auch Römer/Zagrodnik, DGUV-Forum 1/2021, 3). Sie betreffen die Grundvorschrift des BK-Rechts, § 9 SGB VII, sowie die Berufskrankheitenverordnung (BKV). Der Beitrag stellt die Reform in den Zusammenhang der vorausgegangenen Reformdiskussion sowie der bisherigen Entwicklung und gibt einen Ausblick auf die Auswirkungen der Reform. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kranig, Andreas
Verfasserangabe: Andreas Kranig
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 5, S. 161-170
Schlagwörter: Berufskrankheitenverordnung
Schlagwortketten:
Gesetzliche Unfallversicherung / Reform / Berufskrankheit
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