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Schlussbericht des Hartz-IV-Ombudsrats:

Rat sieht zahlreiche Mängel bei der Grundsicherung und fordert neue Organisationsstruktur ; auch DGB ist für "grundlegende Korrekturen"
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Verfasser: Rexin, Burkhard
Verfasserangabe: Burkhard Rexin
Jahr: 2006
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

"Der "Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitsuchende'' hat Bund und Ländern empfohlen, die drei verschiedenen Organisationsformen für die Grundsicherung (Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen/eigenständige kommunale Zuständigkeit/getrennte Aufgabenwahrnehmung) aufzugeben und den 'großen öffentlich finanzierten Fürsorgekomplex' in einer Organisation mit weitgehendem Ermessensspielraum zu verselbstständigen. Zuständig für die Hilfen nach dem SGB II und die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen sollten 'weitgehend selbstständige Organisationen der Bundesagentur für Arbeit' (BA) sein, die vor Ort die Verantwortung tragen. So heißt es in dem Schlussberichte des Ombudsrates, der am 30. Juni seine Tätigkeit beendet hat. Im Folgenden werden die Empfehlungen des Rates und Stellungnahmen dazu zusammengefasst."

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Rexin, Burkhard
Verfasserangabe: Burkhard Rexin
Jahr: 2006
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 7, S. 243-248
Schlagwörter: Hartz IV; Ombudsrat
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