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Erste BSG-Urteile zu Hartz IV stärken teilweise Rechte der Betroffenen

höchstrichterliche Entscheidungen zu Umgangskosten für Kinder, "angemessenen" Unterkunftskosten und Eigenheimen
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Verfasser: Wenner, Ulrich
Verfasserangabe: Ulrich Wenner
Jahr: 2006
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als zentralem Bestandteil der "Hartz"-Gesetze zum 1. Januar 2005 sind dazu mehrere Hundert sozialgerichtliche Entscheidungen ergangen: Die wichtigsten Resultate der - vor allem in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen - Beschlüsse sind in dieser Zeitschrift kontinuierlich dargestellt worden. Eine klare Linie hat sich allerdings noch nicht herausgebildet. Zudem hat der Gesetzgeber durch zwei Änderungsgesetze aus dem Jahre 2006 wichtige Fragen - wie etwa die Einstandspflicht für Stiefkinder - neu geregelt. Dazu liegen naturgemäß erst wenige Gerichtsbeschlüsse vor. Umso gespannter warteten Leistungsträger, Betroffene und Gerichte auf die ersten Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Erst danach konnte Klarheit bestehen, wohin die Rechtsprechung in den wichtigsten Streitfragen tendieren würde. Der 7 b-Senat des BSG hat am 7. November 2006 die ersten Urteile (mündlich) verkündet. Die vier Entscheidungen werden hier dargestellt und vorläufig bewertet.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wenner, Ulrich
Verfasserangabe: Ulrich Wenner
Jahr: 2006
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 11, S. 391 - 395
Schlagwortketten:
Bundessozialgericht / Urteil / Hartz IV
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