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Gleichstellung des Mannes

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Nagel, Verena; Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [Grad-Verleihende Institution]
Verfasserangabe: vorgelegt von: Verena Nagel ; Erstprüfer/in: Herr Prof. Dr. Hans-Joachim-Bauschke, Zweitprüfer/in: Dr. Ina Menzel
Jahr: 2011
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe: Bachelorarbeiten
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Inhalt

In den Jahren 2001 und 2006 traten das Bundesgleichstellungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Ziel beider Gesetze ist die Gleichstellung bzw. Gleichbehandlung von Mann und Frau. Trotzdem können Gleichstellungsbeauftragte ausschließlich Frauen sein und dürfen nur von weiblichen Beschäftigten einer Dienststelle gewählt werden. Wie ist da die Gleichstellung des Mannes gegeben? Dies soll in dieser Ausarbeitung beleuchtet werden. Es handelt sich hierbei um eine Literaturarbeit.
Bücher und Texte wurden zu großen Teilen über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie über die Bundes- sowie Landeszentralen für politische Bildung bezogen. Das Internet war ebenfalls eine Fundquelle, insbesondere für Gesetzestexte, Richtlininen, Urteile sowie statistische Daten.
Die Arbeit ist in vier Teile untergliedert. Die Einleitung erhält neben dem Ziel der Arbeit wichtige Definitionen, die im Zusammenhang mit Thema stehen.
Im zweiten Kapitel wird zunächst auf die historische Entwicklung der Gleichstellung nach dem Zweiten Weltkrieg eingegangen. Da die Regelungen für die Judikative durch die Legislative beschlossen werden, werden in diesem Abschnitt ferner die Standpunkte einzelner Parteien zur Gleichberechtigung der Geschlechter begutachtet. Danach werden die aktuellen Entwicklung anhand verschiedener Berichte und Studien zur Gleichstellung dargestellt.
Um zu entscheiden, ob männliche Gleichstellungsbeauftragte möglich sind, werden im Kapitel 3 die verschiedenen Gesetze zur Gleichstellung von Mann und Frau betrachtet. Hierbei wird ein Beispiel aus der Praxis beleuchtet und kurz auf das aktuell laufende Petitionsverfahren zum aktiven und passiven Wahlrecht der Männer bei der Wahl von Gleichstellungsbeauftragten eingegangen. Beantwortet wird die Frage nach der Möglichkeit der Wahl von männlicher Gleichstellungsbeauftragter am Beispiel der Bundesagentur für Arbeit als Bundesunmittelbare Körperschaft.
Abschließend erfolgt eine kurze Abschlussbetrachtung mit einem Vorschlag wie das Wahlrecht im Bundesgleichstellungsgesetz novelliert werden könnte.
Im Anhang der Arbeit befinden sich eine tabellearische Aufstellung ausgewählter historischer Ereignisse sowie eine aktuelle Übersicht der Sitzverteilung im Bundestag und den Landtagen.
 
 

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Details

Verfasserangabe: vorgelegt von: Verena Nagel ; Erstprüfer/in: Herr Prof. Dr. Hans-Joachim-Bauschke, Zweitprüfer/in: Dr. Ina Menzel
Jahr: 2011
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 04.04.06
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Beschreibung: 65 Bl.
Schlagwörter: Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsgesetz; Gleichstellung; Gleichstellungsbeauftragte
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Bauschke, Hans-Joachim [AkademischeR BetreuerIn]; Menzel, Ina [AkademischeR BetreuerIn]
Sprache: Deutsch
Fußnote: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2011, Erscheint auch als CD-ROM-Ausgabe
Mediengruppe: Bachelorarbeiten