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Der Begriff der Behinderung im AGG

Nationale Folgen der europäischen Begriffskorrektur
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Verfasser: Fuhlrott, Michael; Wesemann, Philipp
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott ; Philipp Wesemann
Jahr: 2014
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Behinderte erfahren durch den Gesetzgeber arbeitsrechtlichen Schutz durch verschiedene nationale Gesetze. Allerdings wird der Begriff der Behinderung nicht immer einheitlich verwendet: Während das SGB IX insbesondere Schwerbehinderte bzw. diesen gleichgestellte Arbeitnehmer schützt, gewährt das AGG Schutz vor jeglicher Diskriminierung aufgrund Behinderung. Ausgehend von einem jüngerem Urteil des EuGH ( ArbRAktuell 2013, ARBRAKTUELL Jahr 2013 Seite 235 m. Anm. Geißler ), dem sich das BAG ( ArbRAktuell 2014, ARBRAKTUELL Jahr 2014 Seite 150 m. Anm. Günther ; GWR 2014, GWR Jahr 2014 Seite 96 mit Anm. Fuhlrott ) angeschlossen hat, ist – jedenfalls im Bereich des AGG – eine Modifizierung des bisherigen Behinderungsbegriffs vorzunehmen, dem nunmehr auch chronisch Kranke unterfallen können. Die Auswirkungen dieser Rechtsprechungsänderung sind immens und reichen bis hin zu Entschädigungsansprüchen bei unwirksamen Kündigungen. (Quelle: www.beck-online.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fuhlrott, Michael; Wesemann, Philipp
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott ; Philipp Wesemann
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 13, S. [307] - 309
Schlagwortketten:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Behinderung / Begriff
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