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Diskriminierungsschutz durch Kennzahlen?
Zur Entwicklung der Zielvereinbarungen im SGB II
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Verfasserangabe:
Martin Brussig
Jahr:
2018
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Der Bereich der personalen Dienstleistungen der Arbeitsverwaltung bildet ein wesentliches Tor zur Teilhabe am beruflichen und damit auch am gesellschaftlichen Leben für jeden Arbeitsuchenden und jede Arbeitsuchende. Gerade aufgrund der starken Zielsteuerung in der öffentlichen Arbeitsvermittlung
ist umstritten, ob die Kennzahlen, an denen die öffentliche Arbeitsvermittlung ihre Arbeit ausrichtet, Diskriminierungsrisiken für jene Personen bergen, die deren Dienste in Anspruch nehmen müssen. Der vorliegende Aufsatz stellt die Entwicklung der Zielvereinbarungen im SGB II zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
sowie den Bundesländern vor und analysiert die den Zielvereinbarungen inhärenten
Diskriminierungsrisiken und Maßnahmen des Diskriminierungsschutzes. Es kann gezeigt werden, dass die Diskriminierungsrisiken in den Zielvereinbarungen mit der BA rückläufig sind, während die Zielvereinbarungen mit den Ländern für die zugelassenen kommunalen Träger bislang weniger eindeutig
sind. (Quelle: www.ejournals.duncker-humblot.de)
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Martin Brussig
Jahr:
2018
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Beschreibung:
H. 7, S. 549-572
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