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Diskriminierungsschutz im öffentlichen Dienst
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Verfasserangabe:
Wolfgang Däubler
Jahr:
2021
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für die Beschäftigten des öffentlichen Diensts. Für Beamtinnen und Beamte ist es »entsprechend« anzuwenden, dabei ist deren besondere Rechtsstellung zu berücksichtigen. Doch was bedeutet »Diskriminierungsschutz«?
Darum geht es:
1. Das AGG gilt auch für den öffentlichen Dienst.
2. Neben dem AGG gibt es weitere Gesetze, die Beschäftigte vor Diskriminierung schützen.
3. Den Nachweis einer Benachteiligung in der Praxis zu führen, ist trotz Beweiserleichterung nicht einfach. (Quelle: Der Personalrat)
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Verfasserangabe:
Wolfgang Däubler
Jahr:
2021
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Beschreibung:
H. 11, S. 8 - [13] : Ill.
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