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Wie viel Freiheit für die Gegner der Freiheit?

zum Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
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Verfasser: Schaefer, Jan Philipp
Verfasserangabe: Jan Philipp Schaefer
Jahr: 2010
Die öffentliche Verwaltung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der demokratische Rechtsstaat muss um seines freiheitlichen Charakters willen Freiheit auch seinen Gegnern gewähren. Freiheit relativiert sich dadurch selbst und ist deshalb paradox. Dass die Freiheit des Individuums eine Grenze im Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung findet, ist verfassungsrechtlich anerkannt. Allerdings müssen Verlauf und Durchlässigkeit der Grenzlinie durch Gesetzgebung und Rechtsprechung für eine Vielzahl heterogener Fallkonstellationen im Einzelnen festgelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Wunsiedel-Beschluss zum Schutz des inneren Friedens den Grenzverlauf zwischen Freiheit und Bindung für den Bereich der Meinungsfreiheit neu vermessen. Seine Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit gerät dadurch in eine rechtsstaatlich bedenkliche Schieflage.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schaefer, Jan Philipp
Verfasserangabe: Jan Philipp Schaefer
Jahr: 2010
Übergeordnetes Werk: Die öffentliche Verwaltung
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Beschreibung: Nr. 9, S. 379 - 387
Schlagwörter: Demokratie; Freiheit; Rechtsstaat
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