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Ohne Streit in den Urlaub
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Verfasserangabe:
Lars Albert
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Zwar gibt es dazu gute tarifliche Regelungen, aber trotzdem stellen sich immer wieder grundsätzliche Fragen.
Darum geht es:
1. Beschäftigte haben Anspruch auf Erholungsurlaub. Tariflich geregelt ist das im TVöD und TV-L.
2. Die gewünschte Lage des Urlaubs kann mit dienstlichen Interessen oder Urlaubswünschen anderer in Konflikt geraten.
3. Personalräte sollten deshalb Urlaubsgrundsätze in dienstlichen Vereinbarungen regeln.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Verfasserangabe:
Lars Albert
Jahr:
2016
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Beschreibung:
H. 7-8, S. 62 - 65 : Abb.
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