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Der Bewerbungsverfahrensanspruch unter der Geltung des AGG

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Verfasser: Böhm, Monika
Verfasserangabe: Monika Böhm
Jahr: 2008
Die Personalvertretung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Durch das AGG werden Benachteiligungsverbote konkretisiert. Das Gesetz gilt auch für Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen im öffentlichen Dienst. Es ist nicht nur bei der letztendlichen Entscheidung, sondern bereits im Bewerbungsverfahren zu berücksichtigen. Ob tatsächlich grundlegende Änderungen gegenüber den bisher geltenden Anforderungen vorgenommen wurden, mag zweifelhaft sein. Eine erhöhte Sensibilität kann man gleichwohl jeder Dienststelle nur anraten, um Diskriminierungen zu vermeiden und auch, um der nunmehr möglichen Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz entgegenzuwirken.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Böhm, Monika
Verfasserangabe: Monika Böhm
Jahr: 2008
Übergeordnetes Werk: Die Personalvertretung
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Beschreibung: Nr. 10, S. 364 - 369
Schlagwortketten:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Bewerbung
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