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Möglichkeiten der Beteiligung von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss an der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

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Verfasser: Zimmer, Reingard
Verfasserangabe: Reingard Zimmer
Jahr: 2024
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Gesetzgeber hat nur eine Einbindung des Wirtschaftsausschusses bei der Umsetzung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) vorgesehen, aber auch Betriebsräte können eine zentrale Rolle spielen. Bei Umsetzung des Risikomanagements ist die Mitbestimmung des Betriebsrats teilweise erzwingbar. Der Betriebsrat kann auch allg. Rechte nutzen, um auf die Thematik eines nachhaltigen und sozialen Lieferkettenmanagements hinzuweisen und die Einhaltung zentraler Rechte einzufordern, und mit zu überwachen. (Quelle: Arbeit und Recht)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Zimmer, Reingard
Verfasserangabe: Reingard Zimmer
Jahr: 2024
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 1, S. 7 - 14
Schlagwörter: Lieferkettenmanagement
Schlagwortketten:
Unternehmen / Sorgfaltspflicht / Menschenrechtsverletzung / Lieferketten / Mitbestimmung / Betriebsrat
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss