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Freiwilligendienste und "Pflege-Ehrenamt"

die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Freiwilligen
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Verfasser: Klenter, Peter
Verfasserangabe: Peter Klenter
Jahr: 2015
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Im Juli 2011 wurde für den ausgesetzten Zivildienst ein altersunabhängiger »Bundesfreiwilligendienst« (BFD) eingeführt. In ihm und den beiden Jugendfreiwilligendiensten »Freiwilliges Soziales Jahr« (FSJ) und »Freiwilliges Ökologisches Jahr« (FÖJ) sind rund 100.000 Dienstleistende tätig.1 Bald könnten es noch mehr werden. Denn nach einer aktuellen Gesetzesänderung ist der BFD jetzt auch für die Flüchtlingsbetreuung geöffnet worden. Neben den genannten Freiwilligendiensten gibt es auch noch das »Pflege-Ehrenamt«. Ehrenamtlichkeit und Freiwilligendienste spielen im »Personalmix« der sozialen und gemeindlichen Arbeit eine immer größere Rolle. Doch unklare und fragwürdige Bestimmungen führen auch dazu, dass preisgünstige »Freiwillige« reguläre Beschäftigte ersetzen – wie im Folgenden gezeigt wird. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klenter, Peter
Verfasserangabe: Peter Klenter
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 11, S. 417 - 422
Schlagwörter: Flüchtlingshilfe; Freiwilligendienst; Freiwilligentätigkeit
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