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Das Grundrecht auf Sozialraumbildung im Lichte des Menschenbildes der "sozialen Freiheit" des bundesdeutschen Grundgesetzes

Lehren aus der Corona-Krise
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Verfasser: Heerdt, Christian; Schulz-Nieswandt, Frank
Verfasserangabe: Christian Heerdt ; Frank Schulz-Nieswandt
Jahr: 2022
Sozialer Fortschritt
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Im Lichte der Corona-Krise als Brennglas der Beobachtung von Solidarität und Kohäsion sowie Protest, Gewalt und Spaltung wird mit einem Fokus auf die Vision der kommunalen Pflegepolitik im Kontext des Alterns und der Wohnformen die Sozialraumbildung als ein Grundrecht aus dem Verständnis der sozialen Freiheit des personalistischen Menschenbildes in der bundesdeutschen Verfassung des Grundgesetzes in Abgrenzung zur Konzeption der negativen Freiheit eines sittlich nicht hinreichend verankerten, weil die negativen moralischen Externalitäten nicht reflektierenden Individualismus abgeleitet. Die Schlussfolgerung für die praktische Sozialpolitik einer Gesellschaftsgestaltungspolitik ist die Idee einer inkludierenden Gemeindeordnung genossenschaftlicher Art, die auf dem Quartiersmanagement als Sozialraumbildung basiert. (Quelle: www.elibrary.duncker-humblot.com)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Heerdt, Christian; Schulz-Nieswandt, Frank
Verfasserangabe: Christian Heerdt ; Frank Schulz-Nieswandt
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Sozialer Fortschritt
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Beschreibung: H. 10, S. [771] - 789
Schlagwörter: Gesellschaftspolitik; Soziales Lernen
Schlagwortketten:
Corona-Pandemie / Sozialpolitik / Soziale Freiheit / Sozialraumbildung
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss