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Eine Diskriminierung behinderter Menschen?

eine Auseinandersetzung mit der Position des Bundesverfassungsgerichts
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Verfasser: Oppermann, Dagmar
Verfasserangabe: von Dagmar Oppermann
Jahr: 2012
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wer vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente geht, muss Abschläge bei seiner Rente hinnehmen. Das gilt auch für diejenigen, die wegen Krankheit oder Behinderung vor ihrem 63. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält diese Kürzung der Erwerbsminderungsrente für verfassungsgemäß. Doch werden dadurch behinderte Menschen diskriminiert, die auf diese Rente angewiesen sind? Diese Frage steht im Mittelpunkt des folgenden Beitrags, der sich insbesondere mit einem Beschluss und der Position des Bundesverfassungsgerichts zum Thema auseinandersetzt. Dabei wird deutlich: Der verfassungsrechtliche Begriff der Behinderung ist - auch 17 Jahre nach Einfügung des behinderungsbedingten Diskriminierungsverbots in das Grundgesetz - nicht eindeutig.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Oppermann, Dagmar
Verfasserangabe: von Dagmar Oppermann
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 8-9, S. 314 - 318
Schlagwortketten:
Behinderte Arbeitnehmer / Diskriminierung / Altersgrenze
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