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Geänderte Dienstanweisung der Agentur für Arbeit - Sperrzeitneutrale Aufhebungsverträge

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Verfasser: Fuhlrott, Michael
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott
Jahr: 2017
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags steht regelmäßig unter dem Damokles-Schwert der Sperrzeitverhängung, die trennungswillige Arbeitnehmer von einer Unterzeichnung abhält. Eine solche Sperrzeit droht gem. § 159 I 1 SGB III immer dann, wenn der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat. Ein solches Verhalten ist gem. § 159 I 2 Nr. 1 SGB III gegeben, wenn der nunmehr Arbeitslose „das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat“. § 159 I SGB III enthält allerdings eine Rückausnahme hiervon: Eine Sperrzeit wird dann nicht verhängt, wenn der Arbeitnehmer für sein versicherungswidriges Verhalten einen wichtigen Grund hat, er insoweit also „gerechtfertigt“ ist. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fuhlrott, Michael
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 4, S. 225 - 226
Schlagwörter: Sperrzeit <Arbeitsförderungsrecht>
Schlagwortketten:
Arbeitsagentur / Aufhebungsvertrag / Sperrzeit
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