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Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz

Sicherung der Sozialen Infrastruktur in der Corona-Krise
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Verfasser: Tabbara, Annette
Verfasserangabe: Annette Tabbara
Jahr: 2020
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurden im März 2020 im Schnellverfahren etliche Gesetze zur Stützung der Wirtschaft und zur Abfederung sozialer Härten verabschiedet. Am 28.3.2020 trat auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik die Sozialen Dienstleister als „systemrelevant“ für den Sozialraum in einer Krise anerkannt. Sie können von den Leistungsträgern bis zu 75 Prozent der vereinbarten Vergütung weiter erhalten, wenn sie im Gegenzug erklären, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie einzusetzen. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Tabbara, Annette
Verfasserangabe: Annette Tabbara
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 21, S. 837-841
Schlagwortketten:
Pandemie / COVID-19 / Wirtschaft / Schutz / Soziale Infrastruktur / Soziale Dienstleister / Rechtliche Aspekte
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