Cover von Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Nutzung sozialer Netzwerke wird in neuem Tab geöffnet

Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Nutzung sozialer Netzwerke

0 Bewertungen
Verfasser: Eufinger, Alexander
Verfasserangabe: Alexander Eufinger
Jahr: 2015
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Accounts in sozialen Netzwerken - etwa einer Facebook-Seite - auf die Mitarbeit seiner Arbeitnehmer angewiesen, sind sie doch die Botschafter seines Unternehmens im Internet. Entscheidet sich nun ein Arbeitgeber dazu, soziale Netzwerke zu Marketingzwecken zu nutzen, stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung und Unterhaltung dieses Profils hat, oder ob der Arbeitgeber die Nutzung einseitig im Wege des Direktionsrecht anordnen kann. (Quelle: Arbeitsrecht Aktuell)

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Eufinger, Alexander
Verfasserangabe: Alexander Eufinger
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 14, S. 340 - 343
Schlagwortketten:
Soziale Netzwerke / Mitbestimmung / Betriebsrat
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss