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Sozialdatenschutz nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung - Anpassungen des nationalen Sozialdatenschutzes an das europäische Recht
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Verfasserangabe:
Dirk Bieresborn
Jahr:
2017
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Ab 25.5.2018 wird nicht nur die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ (= EU-Datenschutzgrundverordnung, im Folgenden „DSGVO“) vom 4.5.2016 in den EU-Mitgliedstaaten gelten, sondern an diesem Tag werden auch das SGB I und SGB X idF des Gesetzes vom 17.7.2017 (BVGÄndG [BGBl I 2541]) wie auch das das neue Bundesdatenschutzgesetz idF vom 30.6.2017 (DSAnpUG-EU [BGB I 2097]) in Deutschland in Kraft treten. In der NZS wird in drei aufeinanderfolgenden Aufsätzen der Sozialdatenschutz nach Anpassungen des nationalen Rechts an die DSGVO dargestellt. Im vorliegenden Aufsatz geht es um systematische Zusammenhänge, neue Terminologien und die Anwendungsbereiche der DSGVO einerseits und des SGB I/X andererseits. In einem zweiten Aufsatz werden vor allem die Rechtsgrundlagen für das Verarbeiten von Sozialdaten, die Reichweite von Einwilligungen sowie die grenzüberschreitende Datenübermittlung dargestellt. Im dritten und letzten Aufsatz sollen Betroffenenrechte, die Stellung der Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragen sowie letztlich neue Zuständigkeiten für die Sozialgerichtsbarkeit im Mittelpunkt stehen. (Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Dirk Bieresborn
Jahr:
2017
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 23, S. 887 - 892
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Unselbst Lit in Zss