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Überblick über Änderungen des SGB XI durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

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Verfasser: Reimer, Sonja
Verfasserangabe: Sonja Reimer
Jahr: 2016
Die Sozialgerichtsbarkeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) ist ein Artikelgesetz, das im Wesentlichen in zwei Schritten in Kraft tritt. Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit allem, was daran hängt, erfolgt zum 1. Januar 2017; zum 1.1.2016 gab es Änderungen bei den Regelungen zur Information und Beratung von Pflegebedürftigen, vorbereitende Änderungen bei den Regelungen zum Begutachtungsverfahren und zur Qualitätssicherung, kleinere leistungsrechtliche Änderungen, die an die Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) vom 17.12.2014 (BGBl. I S. 2222) anschließen, sowie vergütungsrechtliche Übergangsregelungen für die stationäre Pflege. Die Neuregelungen werden nachfolgend dargestellt und ausgewählt erörtert. Nicht dargestellt werden Änderungen und Anpassungen, die redaktionellen Charakter haben, sowie die Änderungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen und der Überleitung ihrer Ansprüche.
(Quelle: www.diesozialgerichtsbarkeit.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Reimer, Sonja
Verfasserangabe: Sonja Reimer
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Die Sozialgerichtsbarkeit
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Beschreibung: H. 5, S. 252 - 259
Schlagwörter: Pflegebedürftigkeit; Pflegeberatung
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch XI / Pflegestärkungsgesetz
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