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Der Anwendungsbereich der neuen Impfpflicht im Gesundheitswesen nach § 20 a IfSG

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Verfasser: Weigert, Daniel
Verfasserangabe: Daniel Weigert
Jahr: 2022
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Ab dem 16.3.2022 gilt eine Impf- und Nachweisflicht für Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, verbunden mit entsprechenden Tätigkeits- bzw. Beschäftigungsverboten. Es handelt sich nicht um eine originär arbeitsrechtliche Regelung, weshalb sie bisher nur in nicht-arbeitsrechtlicher Literatur beleuchtet worden ist (Aligbe ARP 2022, 2; di Bella RDG 2022, 42; Kießling NVwZ 2022, 15; Jäkel PharmR 2022, 63). Sie ist in vielerlei Hinsicht terminologisch unpräzise, missverständlich und teilweise verfassungswidrig. Insbesondere aus arbeitsrechtlicher Sicht stellen sich die Fragen, wie weit der erfasste Personenkreis und die daraus resultierenden Tätigkeits- bzw. Beschäftigungsverbote reichen. Dem Gesetzgeber ist es nicht gelungen, eine Formulierung zu wählen, die eindeutig erkennen lässt, ob auch für Bestandsmitarbeiter Tätigkeits- bzw. Beschäftigungsverbote gelten. Dementsprechend ist derzeit umstritten, ob Hunderttausende Bestandsarbeitnehmer in der Gesundheitsbranche ab dem 16.3.2022 noch eingesetzt werden dürfen. Diese Fragen werden nachfolgend erörtert. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

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Verfasserangabe: Daniel Weigert
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 3, S. 166-170
Schlagwörter: Tätigkeitsverbot
Schlagwortketten:
Gesundheitsbranche / Infektionsschutzgesetz / Impfpflicht
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