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Welche "Parität"?

über den Wandel des Grundbegriffs des Arbeitskampfrechts
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Verfasser: Rödl, Florian
Verfasserangabe: Florian Rödl
Jahr: 2023
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Begriff der Parität fungiert als Grundbegriff unseres Arbeitskampfrechts. Dabei hat er über die Jahrzehnte einen bemerkenswerten Bedeutungswandel erfahren: von der Kampfparität über die Verhandlungsparität bis hin zur Umkehrung als Verhandlungsimparität. Der Beitrag zeichnet diesen Wandel nach und erläutert das Grundproblem der bis heute maßgeblichen Idee einer "gestörten Vertragsparität" auf der Ebene des Tarifvetrags: Anders als im Schuldvertragsrecht fehlt im Arbeitskampfrecht ein materielles Kriterium, um eine Paritätsstörung zu identifizieren. Dieses Problem bleibt ungelöst, auch nachdem die Idee zuletzt neu als Grenze der Verhältnismäßigkeit justiert wurde. Als Alternative wird empfohlen, die rechtlichen Grenzen des Arbeitskampfs aus dessen ökonomischer Funktionslogik zu entwickeln. (Quelle: Arbeit und Recht)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Rödl, Florian
Verfasserangabe: Florian Rödl
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 2, S. 50 - 55
Schlagwortketten:
Arbeitskampf / Tarifvertrag / Gremien / Parität / Wandel
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss