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Gläserne Decke beim beruflichen Aufstieg von Menschen mit Behinderung

Besprechung von LG München I Urt. 25.4.2023 - 11 O 14491/22, NZA 2023, 1197 (in diesem Heft)
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Verfasser: Barkow von Creytz, Dunja; Tillmanns, Christoph
Verfasserangabe: Dunja Barkow von Creytz ; Christoph Tillmanns
Jahr: 2023
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das dem SGB IX, der EU-RL 2000/78/EG sowie der UN-Behindertenrechtskonvention innewohnende Verständnis von Inklusion umfasst im Bereich der beruflichen Entwicklung insbesondere auch die Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Förderung des beruflichen Aufstiegs von Menschen mit Behinderung. Öffentliche Arbeitgeber müssen Bewerber mit Behinderung, die dies in einem Bewerbungsschreiben kenntlich machen, grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch einladen. Andernfalls begründet dies nach § 22 AGG die Vermutung einer Diskriminierung iSv § 3 AGG. Tatsächlich müssen Menschen mit Behinderung gerade im Falle des beruflichen Aufstiegs und der Bewerbung auf eine Führungsposition mit Hürden rechnen. Das Urteil des LG München I ist daher Anlass, einige der dort aufgeworfenen Rechtsfragen näher zu betrachten. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Barkow von Creytz, Dunja; Tillmanns, Christoph
Verfasserangabe: Dunja Barkow von Creytz ; Christoph Tillmanns
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 18, S. 1161 - 1165
Schlagwörter: Behindertenrechtskonvention
Schlagwortketten:
Menschen mit Behinderung / Menschen mit Beeinträchtigung / Berufliche Entwicklung / Beruflicher Aufstieg / Rechtsaspekte
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss