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Der ungleichzeitige Ausschluss Russlands aus Europarat und EMRK

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Verfasser: Schmahl, Stefanie
Verfasserangabe: Stefanie Schmahl
Jahr: 2022
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine hat das Ministerkomitee Russland am 16.3.2022 mit sofortiger Wirkung aus dem Europarat ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft der Russischen Föderation in der EMRK wird allerdings nach den jüngsten Beschlüssen des Plenums des EGMR und des Ministerkomitees erst sechs Monate später, also am 16.9.2022, enden. Der Beitrag beleuchtet diese Entscheidungen und stimmt ihnen im Ergebnis zu. Er kritisiert aber die fehlende Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Art. 8 der Europaratssatzung und Art. EMRK. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schmahl, Stefanie
Verfasserangabe: Stefanie Schmahl
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 9, S. 595-598
Schlagwortketten:
Russland / Europarat / EMRK / Ausschluss
Ukrainekrieg / Russland / Folgen
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