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Arbeitgeber-Persönlichkeitstests - datenschutzrechtlich zulässig?
(Teil 1)
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Verfasserangabe:
Christoph Bausewein
Jahr:
2014
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Wer per Internetsuchmaschine Informationen rund um das Stichwort „Persönlichkeitstest“ sucht, wird feststellen, dass das Angebot für Persönlichkeitstests zur Bewerberauswahl bzw. Mitarbeiterbewertung überwältigend ist und sich die Anbieter auf dem Markt für derartige Personaldienstleistungen mit Werbeaussagen geradezu überschlagen. Teilweise wird der Eindruck erweckt, Persönlichkeitstests seien als Bewerberauswahlinstrument ohne großen Aufwand für kleines Geld ohne Hinzuziehung von psychologischem Fachpersonal zu haben – eine Schlussfolgerung, die nicht nur rechtliche Risiken birgt, sondern auch dazu führen kann, dass die Entscheidung auf einen Kandidaten fällt, der nicht das erfüllt, was das Testergebnis verspricht. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich mit dem Thema bis dato nicht offiziell befasst. Auch die Rechtsprechung gibt nur wenig Anhaltspunkte für eine zuverlässige Bewertung. Vor diesem Hintergrung möchte dieser Beitrag Grundlagenwissen über Persönlichkeitstest vermitteln, Orientierungshilfe geben und aufzeigen, unter welchen Umständen die Durchführung von Persönlichkeitstests datenschutzrechtlich zulässig ist. (Quelle: www.beck-online.de)
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Verfasserangabe:
Christoph Bausewein
Jahr:
2014
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Beschreibung:
H. 22, S. 556 - 558
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